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Kanal- und Müllgebühren

Im Zuge der Wasserentgeltvorschreibung verrechnet die Stadtwerke Bregenz GmbH im Auftrag und auf Rechnung der Landeshauptstadt Bregenz (www.bregenz.at) ihren Kundinnen und Kunden die jeweiligen Kanal- und Müllgebühren.

Aufgrund einer Novellierung des Kanalisationsgesetzes (LGBI. Nr. 32/2017) gab es mit Jahresbeginn 2018 Änderungen bei den für die Kanalbenützungsgebühren der Landeshauptstadt Bregenz maßgeblichen Bestimmungen. Dies betrifft unter anderem Änderungen beim Gebührensatz (§ 2 der Tarifordnung), bei der Festsetzung von pauschalen Kanalbenützungsgebühren sowie bei den zugrunde gelegten Verbrauchsmengen (§§ 13 und 14 der Kanalordnung). Die aktuellen Verordnungen finden Sie auf der Verordnungssammlung der Landeshauptstadt Bregenz unter www.bregenz.gv.at/rathaus/verordnungssammlung.

Seit 01.01.2018 werden die Kanalbenützungsgebühren entsprechend dem Schmutzwasserverbrauch, entspricht in der Regel dem Wasserverbrauch, abgerechnet, wenn geeignete, geeichte Messgeräte vorhanden sind und der Verbrauch eindeutig einer Wohn- bzw. Abrechnungseinheit zuordenbar ist.

Mengengebühr für die Kanalbenützung (inkl. 10 % USt.)

  • Für die ersten 120 m3: 1,540 EUR
  • Für jeden weiteren m3: 1,496 EUR

Die Mengengebühren werden als Monatspauschale vorgeschrieben und bei der Jahresrechnung gegenverrechnet.

Sofern der gemessene Verbrauch nicht eindeutig einer Wohn- bzw. Abrechnungseinheit zuordenbar ist (Gebäude mit mehr als einer Wohneinheit, Geschäftsräumlichkeiten wie Kanzleien, Kleingewerbe und kleine Handelsbetriebe, die nur über einen Wasserzähler versorgt werden) bzw. geeichte Messgeräte der Stadtwerke Bregenz GmbH zur Messung des Wasserverbrauches fehlen, wird die Kanalbenützungsgebühr pauschaliert bzw. als monatliche Pauschalgebühr verrechnet.

Pauschalgebühren für die Kanalbenützung

Wohnungs- bzw. UnternehmensgrößeMonatspauschale in EUR
Bis 45 m2 (6 m3)9,24
45 - 60 m2 (8 m3)12,32
60 - 100 m2 (9 m3)13,86
Über 100 m2 (10 m3)15,40

Bei Wohnungs- bzw. Abrechnungseinheiten, die weder nach Verbrauch abgerechnet noch pauschaliert werden können, wird der Verbrauch geschätzt und gemäß den oben genannten Mengengebühren für die Kanalbenützung je Kubikmeter verrechnet. Dies betrifft zum Beispiel größere Gewerbebetriebe, deren Verbrauch nicht getrennt von anderen Wohn- bzw. Abrechnungseinheiten innerhalb eines Objektes gemessen werden kann.

Müllpauschalgebühren für Haushalte

WohnungsgrößeMonatspauschale in EUR
Bis 45 m212,87
45 - 60 m218,04
60 - 100 m223,76
Über 100 m223,76

Müllpauschalgebühren für Unternehmen

UnternehmensgrößeMonatspauschale in EUR
Bis 45 m212,87
45 - 60 m218,04
60 - 100 m223,76
100 - 200 m229,81
200 - 500 m229,81
Über 500 m229,81

Monatliche Kosten für zusätzliche Container (wöchentliche Entleerung)

ContainerartMonatspauschale in EUR
Restmüll-Container 1.100 Liter394,78
Restmüll-Container 770 Liter276,04
Biomüll-Tonne 240 Liter86,66
Biomüll-Tonne 120 Liter43,33

Müllabfuhrtermine für Ihren Wohnort

Wählen Sie aus der Liste Ihre Adresse aus und lassen Sie sich den Abfallkalender anzeigen. Den Jahreskalender mit allen Abfuhrterminen können Sie als Pdf zum Speichern oder Ausdrucken herunterladen.

Zum Download

Preisangaben: inkl. 10 % USt.

Wasser

Reutegasse 33
6900 Bregenz