Kanal- und Müllgebühren
Im Zuge der Wasserentgeltvorschreibung verrechnet die Stadtwerke Bregenz GmbH im Auftrag und auf Rechnung der Landeshauptstadt Bregenz (www.bregenz.at) ihren Kundinnen und Kunden die jeweiligen Kanal- und Müllgebühren.
Aufgrund einer Novellierung des Kanalisationsgesetzes (LGBI. Nr. 32/2017) gab es mit Jahresbeginn 2018 Änderungen bei den für die Kanalbenützungsgebühren der Landeshauptstadt Bregenz maßgeblichen Bestimmungen. Dies betrifft unter anderem Änderungen beim Gebührensatz (§ 2 der Tarifordnung), bei der Festsetzung von pauschalen Kanalbenützungsgebühren sowie bei den zugrunde gelegten Verbrauchsmengen (§§ 13 und 14 der Kanalordnung). Die aktuellen Verordnungen finden Sie auf der Verordnungssammlung der Landeshauptstadt Bregenz unter www.bregenz.gv.at/rathaus/verordnungssammlung.
Seit 01.01.2018 werden die Kanalbenützungsgebühren entsprechend dem Schmutzwasserverbrauch, entspricht in der Regel dem Wasserverbrauch, abgerechnet, wenn geeignete, geeichte Messgeräte vorhanden sind und der Verbrauch eindeutig einer Wohn- bzw. Abrechnungseinheit zuordenbar ist.
Mengengebühr für die Kanalbenützung (inkl. 10 % USt.)
- Für jeden m3: 1,65 EUR
Die Mengengebühren werden als Monatspauschale vorgeschrieben und bei der Jahresrechnung gegenverrechnet.
Sofern der gemessene Verbrauch nicht eindeutig einer Wohn- bzw. Abrechnungseinheit zuordenbar ist (Gebäude mit mehr als einer Wohneinheit, Geschäftsräumlichkeiten wie Kanzleien, Kleingewerbe und kleine Handelsbetriebe, die nur über einen Wasserzähler versorgt werden) bzw. geeichte Messgeräte der Stadtwerke Bregenz GmbH zur Messung des Wasserverbrauches fehlen, wird die Kanalbenützungsgebühr pauschaliert bzw. als monatliche Pauschalgebühr verrechnet.
Pauschalgebühren für die Kanalbenützung
Wohnungs- bzw. Unternehmensgröße | Monatspauschale in EUR |
Bis 45 m2 (6 m3) | 9,90 |
45 - 60 m2 (8 m3) | 13,20 |
60 - 100 m2 (9 m3) | 14,85 |
Über 100 m2 (10 m3) | 16,50 |
Bei Wohnungs- bzw. Abrechnungseinheiten, die weder nach Verbrauch abgerechnet noch pauschaliert werden können, wird der Verbrauch geschätzt und gemäß den oben genannten Mengengebühren für die Kanalbenützung je Kubikmeter verrechnet. Dies betrifft zum Beispiel größere Gewerbebetriebe, deren Verbrauch nicht getrennt von anderen Wohn- bzw. Abrechnungseinheiten innerhalb eines Objektes gemessen werden kann.
Müllpauschalgebühren für Haushalte
Wohnungsgröße | Monatspauschale in EUR |
Bis 45 m2 | 13,97 |
45 - 60 m2 | 19,69 |
60 - 100 m2 | 25,85 |
Über 100 m2 | 25,85 |
Müllpauschalgebühren für Unternehmen
Unternehmensgröße | Monatspauschale in EUR |
Bis 45 m2 | 13,97 |
45 - 60 m2 | 19,69 |
60 - 100 m2 | 25,85 |
100 - 200 m2 | 32,45 |
200 - 500 m2 | 32,45 |
Über 500 m2 | 32,45 |
Monatliche Kosten für zusätzliche Container (wöchentliche Entleerung)
Containerart | Monatspauschale in EUR |
Restmüll-Container 1.100 Liter | 430,29 |
Restmüll-Container 770 Liter | 301,16 |
Biomüll-Tonne 240 Liter | 94,48 |
Biomüll-Tonne 120 Liter | 47,24 |
Müllabfuhrtermine für Ihren Wohnort
Wählen Sie aus der Liste Ihre Adresse aus und lassen Sie sich den Abfallkalender anzeigen. Den Jahreskalender mit allen Abfuhrterminen können Sie als Pdf zum Speichern oder Ausdrucken herunterladen.
Zum Download
Preise inkl. 10 % USt. gültig ab 01.01.2024 im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bregenz GmbH.