Netznutzungsentgelt
Das Netznutzungsentgelt (NNE) wird einheitlich für jedes Bundesland von der Energie-Control Austria in der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung festgelegt. Diese Verordnung bestimmt die für die Netznutzung zu entrichtenden Entgelte für die Netzbereitstellung, Netznutzung und Messleistung.
Für den Netzbereich der Stadtwerke Bregenz GmbH gelten folgende Netznutzungsentgelte:
Jahresverbrauch je kWh | NNE in Cent |
Zone 1: 0 - 40.000 | 1,46 |
Zone 2: 40.001 - 80.000 | 1,46 |
Zone 3: 80.001 - 200.000 | 1,46 |
Zone 4: Ab 200.001 | 1,46 |
Bei der Berechnung Ihres Netznutzungsentgeltes ist bei Ihrem Verbrauch in Kilowattstunden zu beachten, dass die einzelnen Tarifzonen von 1 bis 4 durchlaufen werden müssen. Die in der Tabelle angegebenen Preise stellen die reinen Netznutzungsentgelte ohne Energiepreis, Messentgelt und Erdgasabgabe dar.
Unabhängig vom tatsächlichen Jahresverbrauch fällt zusätzlich eine monatliche Netznutzungspauschale von 4,00 EUR an.
Messentgelt
Das Entgelt für die Messleistung wird ebenfalls durch die Energie-Control Austria in der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung festgelegt. Die Höhe des Messentgeltes ist von der Baugröße des installierten Gaszählers bzw. allfälliger Messeinrichtung abhängig.
Zählergröße | Monatliches Messentgelt in EUR |
G 2,5 | 1,04 |
G 4 | 1,12 |
G 6 | 1,55 |
G 10 - G 16 | 3,55 |
G 25 | 5,68 |
G 40 | 11,58 |
G 65 | 16,38 |
G 100 | 24,75 |
Preisangaben: exkl. 20 % USt., gültig ab 01.01.2025.
Brennwert
Der Brennwert beschreibt den Energieinhalt, der in einem Normkubikmeter Gas enthalten ist. Nicht jeder Kubikmeter Erdgas enthält die gleiche Energie. Die Höhe des Brennwerts ist von der jeweiligen Zusammensetzung des Gases abhängig.
Bisher wurde bei den Abrechnungen des Gasverbrauchs in Kubikmetern mit einem einheitlichen Umrechnungsfaktor auf Kilowattstunden umgerechnet. Die für die Umrechnung relevanten Brennwerte wurden auf jährlicher Basis in der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) für jedes Marktgebiet veröffentlicht.
Mit der Novelle der Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 (GMMO-VO) wurde unter anderem die Umstellung der Abrechnung mit Ist-Brennwerten beschlossen.
Somit wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ein einheitlicher Brennwert für ein gesamtes Marktgebiet ermittelt, sondern monatlich im Nachhinein auf regionaler und lokaler Basis der tatsächliche Brennwert des Gases im Verteilernetz gemessen. Diese Brennwerte werden auch für die Abrechnungen herangezogen und können somit in ihrer Höhe variieren. Da die Erdgasabgabe vom jeweiligen Brennwert abhängig ist, kann sich auch dieser Wert monatlich ändern.
Brennwertübersicht 2025 | kWh/Nm3 |
Januar | 11,5344 |