Erdgas-Grundversorgung
Kundeninformation und Produktblatt
Die Stadtwerke Bregenz GmbH bietet Haushaltskunden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften eine Erdgas-Grundversorgung an.
Recht auf Grundversorgung
Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihrer Adresse Erdgas an Haushaltskunden liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§ 124 GWG 2011).
Wann kann die Grundversorgung relevant sein?
Die Grundversorgung ist zum Beispiel bei Zahlungsschwierigkeiten relevant, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde oder wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Erdgas mit Ihnen abzuschließen. Wenn Sie einem Erdgaslieferanten mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Sie werden dann zum Grundversorgungstarif dieses Lieferanten beliefert.
Wenn Sie sich gegenüber einem Erdgaslieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Erdgas zu ermöglichen. Nähere Informationen über die Grundversorgung finden Sie unter www.e-control.at/grundversorgung.
Auch wir bieten Ihnen die Grundversorgung an. Wenn es die Umstände im Einzelfall erfordern, müssen Sie vor Lieferbeginn eine Vorauszahlung in Höhe eines Monatsbetrages leisten. Dieser wird nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraumes oder nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden bemessen. An Stelle der Vorauszahlung können Sie eine gleichwertige Sicherheit leisten (Barsicherheit, Hinterlegung von nicht vinkulierten Sparbüchern).
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Erdgaslieferbedingungen der Stadtwerke Bregenz GmbH für Haushaltskunden und Kleinunternehmer. Für Kunden, die sich uns gegenüber auf eine Grundversorgung berufen, kommt der Tarif Erdgas Standard zur Anwendung. Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag des Interessenten und das Vorliegen eines Netzzugangsvertrages. Der Grundversorgungstarif ist im Netzgebiet der Stadtwerke Bregenz GmbH gültig.