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Saisonstart Strandbad

Seit 19.05.2021 hat das Strandbad bei Schönwetter wieder geöffnet.

Zu beachten ist:


• Es gilt die „3G-Regel“ für den Zutritt (getestet, genesen, geimpft) für alle Badegäste ab 12 Jahren. Als Nachweis gilt:


- Getestet


SARS-CoV-2 Test zur Eigenanwendung („Wohnzimmertest“) mit digitaler Registrierung auf der Landesplattform, ist 24 Stunden (ab Abnahme) gültig.


Antigentests, die in einer offiziellen Teststraße des Landes, einer Gemeinde, in Apotheken etc. (sog. „befugten Stellen“) vorgenommen werden, sind 48 Stunden (ab Abnahme) gültig.


Ein PCR-Test ist 72 Stunden (ab Abnahme) gültig.


Der Stickerpass bei Schulkindern.


- Genesen


Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion.


Behördlich erstellter Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde.


Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.


- Geimpft


Zweitimpfung


Impfung ab dem 22. Tag bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.


Dies wird beim Haupteingang vor Zutritt in die Eingangshalle überprüft. Die Seiteneingänge zum Strandbad sind bis auf Weiteres nur für das Verlassen des Geländes verwendbar.


Wir freuen uns auf euch!