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Erhöhung der monatlichen Teilzahlungsbeträge ab 01.10.2022

Außergewöhnliche Entwicklungen auf den Energiemärkten haben auch zu einem massiven Anstieg der Gaspreise an den Handelsbörsen geführt. Dies wird leider dazu führen, dass die Netznutzungsentgelte ab 01.01.2023 und die Energiepreise für Haushaltskunden (Erdgas Standard & Online) ab 01.04.2023 auch in Vorarlberg stark ansteigen werden. Zudem gilt bereits seit 01.10.2022 die CO2-Besteuerung mit rund 0,528 Cent/kWh netto.

Unser Ziel in Bezug auf die Einschätzung der monatlichen Teilzahlungsbeträge war und ist es, Ihre Energiekosten gleichmäßig über das Gaswirtschaftsjahr - jeweils vom 01.10. bis zum 30.09. - so zu verteilen, dass Sie bei Erhalt der Jahresabrechnung voraussichtlich durch keine Nachzahlung belastet werden. 

Die Gaspreissteigerung ab 01.04.2023 wurde unsererseits auf Basis der Großhandelspreise im September prognostiziert. Tatsächlich wird diese Steigerung auf Basis der Indexveränderungen Januar 2023 zu Januar 2022 gemäß unseren Allgemeinen Erdgaslieferbedingungen ermittelt und im Februar 2023 feststehen. Im März 2023 werden wir Sie über diese tatsächlichen Preisveränderungen informieren. Sollten die Preissteigerungen signifikant unterhalb unserer Einschätzung vom September 2022 liegen, werden wir die Teilzahlungsbeträge entsprechend anpassen.

Grundsätzlich können Sie jederzeit mit unserem Kundenservice die Teilzahlungsbeträge einvernehmlich festlegen. Der aktuellen Vorschlag des Teilzahlungsbetrages beruht auf den oben angeführten Einschätzungen und auf der Annahme, dass Ihr Gasverbrauch jenem des vergangenen Gaswirtschaftsjahres entspricht.

Wir weisen Sie auch daraufhin, dass Sie uns Ihren tatsächlichen Gasverbrauch bzw. Ihren Zählerstand per Ende März kommenden Jahres bekanntgeben können, um diesen für die Abgrenzung der Gaspreisänderung heranzuziehen. Ansonsten wird dieser Gaszählerstand gemäß den verordneten Lastprofilen rechnerisch von uns ermittelt.

Wir hoffen, dass Sie unsere Herangehensweise für die leider notwendige Anpassung der Teilzahlungsbeträge nachvollziehen können. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 05574 74100 zur Verfügung.

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