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Erdgaspreise ab April 2023

Im Jahr 2022 waren auf den internationalen Energiemärkten extreme Verwerfungen mit nie gekannten Preisspitzen im Großhandel für Erdgas (und auch Strom) zu beobachten.

Beim Erdgas ist die Stadtwerke Bregenz GmbH in Kooperation mit der illwerke vkw AG Wiederverkäufer und muss den gesamten Verbrauch zu Großhandelspreisen einkaufen. Hier hat die langfristige Beschaffungsstrategie von über zwei Jahren im Voraus geholfen, Preisspitzen wie im letzten August zu glätten. Die Energiekrise hatte deshalb bislang kaum Auswirkungen auf die Erdgaspreise für Vorarlberger Haushalte.

Mittlerweile haben sich die Großhandelspreise auf einem hohen Niveau stabilisiert. Der reine Energiepreis beim Erdgas steigt ab 01.04.2023 von 3,75 Cent auf 10,80 Cent netto je Kilowattstunde. Die Stadtwerke in Kooperation mit der illwerke bietet im Zeitraum vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024 auf den reinen Energiepreis einen freiwilligen Sonderrabatt in Höhe von 1,00 Cent pro Kilowattstunde an. Zudem wird ab 01.04.2023 die Gasspeicherumlage pro Kilowattstunde von 0,059 Cent netto verrechnet, die für das über die Bundesrepublik Deutschland eingeführte Erdgas gemäß dem deutschen Energiewirtschaftsgesetz und den sich darauf beziehenden Durchführungsbestimmungen anfällt (Sicherstellung der Erdgasversorgung).

Für Haushalte mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden steigen die gesamten Erdgaskosten unter Berücksichtigung des Sonderrabatts damit monatlich um rund 90,00 EUR brutto. Mit den angepassten Preisen liegt Erdgas nun auf einem ähnlichen Niveau wie andere Brennstoffe. In Vorarlberg bleiben wir unter den günstigsten Anbietern und die Erdgaspreise zählen zu den günstigsten in ganz Österreich.

Darüber hinaus ist für Haushalte mit geringerem Einkommen eine Ausweitung des Heizkostenzuschusses geplant. Detaillierte Informationen werden vom Land Vorarlberg veröffentlicht.

Ihre monatlichen Teilzahlungsbeträge | Übermittlung des Gaszählerstandes für eine genaue Verbrauchsabgrenzung
Unser Ziel in Bezug auf die Einschätzung der monatlichen Teilzahlungsbeträge ist es, Ihre Energiekosten gleichmäßig über das Gaswirtschaftsjahr - jeweils vom 01.10. bis zum 30.09. - so zu verteilen, sodass Sie bei Erhalt der Jahresrechnung voraussichtlich keine Nachzahlung befürchten müssen. Daher wurden Ihre Teilzahlungsbeträge bereits ab Oktober 2022 angepasst. Wir weisen Sie gerne nochmals daraufhin, dass Sie uns Ihren tatsächlichen Gasverbrauch (Zählerstand) zum 01.04.2023 bekanntgeben können, damit wir diesen für die Verbrauchsabgrenzung der Gaspreisanpassung ab April 2023 heranziehen können. Ansonsten wird der Gaszählerstand gemäß den verordneten Lastprofilen rechnerisch von uns ermittelt.

Häufige Fragen

Gibt es beim Erdgas auch Zuschüsse vom Bund und Land?
Nein. Beim Erdgas gibt es keinen Kostenzuschuss von Bund und Land wie beim Strom. Deshalb dämpft die Stadtwerke Bregenz GmbH den Kostenanstieg in den Tarifen Erdgas und Biogas Standard mit einem freiwilligen Sonderrabatt in Höhe von 1,00 Cent / kWh netto im Zeitraum vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024.

Wie wird der Sonderrabatt beim Erdgas gestaltet?
Der Rabatt wird auf der Rechnung automatisch gutgeschrieben - Sie müssen dazu nichts tun.

Bei Fragen, wenden Sie sich bitte unter 05574 74100 an unseren Kundenservice.

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