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Wiederöffnung Vitalium

Seit 15.06.2021 hat das Vitalium endlich wieder geöffnet.

Zu beachten ist:

Es gilt die „3G-Regel“ für den Zutritt (getestet, genesen, geimpft) für alle Badegäste ab 12 Jahren. Als Nachweis gilt:

- Getestet

Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives molekularbiologisches Testergebnis (z.B. PCR-Test), dessen Abnahme nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf.

Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf.

Ein Nachweis über einen Antigen-Test zur Eigenanwendung („Wohnzimmertest“) der durch ein behördliches Datenverarbeitungssystem erfasst wurde und dessen Abnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegt.

Der Ninja-Pass.



- Genesen

Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion.

Behördlich erstellter Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde.

Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

- Geimpft

Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.

Impfung ab dem 22. Tag bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.

Dies wird beim Haupteingang vor Zutritt in die Eingangshalle überprüft.

Wir freuen uns auf euch!