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Wasserpreis
(gültig ab 1. Jänner 2009) Für Haushalte, Gewerbe, Industrie und sonstige Betriebe wird je nach Wohnungs- bzw. Betriebsgröße eine Monatspauschale, die einer bestimmten Freiwassermenge entspricht, in Rechnung gestellt. Jährlich wird der Wasserzählerstand abgelesen. Übersteigt der dabei festgestellte Wasserverbrauch die Freiwassermenge, fallen zusätzliche Kosten für diesen Mehrverbrauch als sogenanntes „Überwasser“ an.
alle Angaben exkl. Mwst. (derzeit 10%)
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